Musterschreiben

Beschwerde und Anzeige wegen Rechtsüberschreitung

Max Mustermann

Freiheitsstraße 1

0000 Glückstadt

 

[Die Texte müssen natürlich individuell angepasst werden]

 

Max Mustermann, Freiheitstraße 1 00000 Glückstadt

 

An BRD-Person

Handelnd im BRD-Amt

BRD-Untergangstraße 29

 

00000 BRD-Stadt

 

 

 

Glückstadt, den 12.12.2009

 

 

Betreff: Das Rechtsmittel nach geltendem Staatsrecht, unter dem Tatbestand von StGB §§ 81 Absatz 2u.4, 84, 87, 88, 89, 90 Absatz 3,5 und 6, zu meinem rechtsstaatlichen Schutz, der

 

Sofortigen Beschwerde

 

 

Ich Erhard Lorenz lege die sofortige Beschwerde ein,

 

gegen die bisherigen Handlungen, des unten aufgeführten Personenkreises, wie folgt:

 

Herrn / Frau Vor- und Zuname, handelnd als BRD-Funktion des Amtes in Ort

Herrn / Frau Vor- und Zuname, handelnd als BRD-Funktion des Amtes in BRD-Stadt

und ALLEN im Gebäude dieses BRD-Amtes handelnden Privatpersonen.

Sollte die ermittelte Person nicht die verantwortliche Person gewesen sein,  haftet die derzeitig 

als BRDleiter handelnden, Herrn / Frau Vor-und Zuname, oder ohne Vornamen.

 

 

wegen

 

Verstoß gegen nachfolgende geltende Reichsgesetze, wie im Einzelnen aufgeführt:

 

StGB § 3 Zitat: „Die Strafgesetze des Deutschen Reichs finden Anwendung auf alle im Gebiete desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Täter ein Ausländer ist.

 

 

STGB §§ 47, 48, 49, 49a – Beihilfe, gemeinschaftliche Täterschaft, Anstiftung,

StGB §§ 132, 234 – Amtsanmaßung

StGB § 153 – Meineid

StGB § 240 – Nötigung

StGB § 241 – Drohung

StGB § 263 – Betrug

StGB § 339 – Rechtsbeugung – Der Versuch ist strafbar –

CPO § 16 – Gerichtsstand ist das Deutsche Reich, (CPO ist Civilprozeßordnung)

GVG § 15 – Gerichte sind Staatsgericht

GVG § 16  – „Ausnahmegerichte sind unstatthaft.

                         Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“

 

 

StGB §§ 267, 268 – Urkundenfälschung

StGB § 271 – vorsätzliche Falschbeurkundung

eventuell auch StGB § 341, 342, 344, 348 – Falschbeurkundung im Amt

BGB § 125 – Nichtigkeit wegen Formmangels

BGB § 126 – Gesetzliche Schriftform, eigenhändig, wurde nicht eingehalten, somit nichtig

ZPO § 315 – Unterschrift der Richter, wurde nicht eingehalten

StPO § 275 – Frist und Form der Urteilsniederschrift, wurde nicht eingehalten

GVG § 155 – Dienst- und Geschäftsverhältnis des Zusteller, nichtig

 

Daraus folgert der Tatbestand:

StGB §§ 81/2u.4, 84, 87, 88, 89, 90,  –  Landesverrat, Hochverrat

 

Daraus folgert aber auch, daß Rechtsmittelbelehrungen, Fristen, Beschlüsse und Urteile des betreffenden Personenkreis keine Rechtskraft erlangen können und somit „de jure“ nichtig sind. Bei Nichtbeachtung dieser Tatsache bleibt auch durch Dritte in Folge, der Tatbestand des Landesverrat erhalten.

 

Verletzung und Überschreitung von internationalen Gesetzen:

– Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

– Europäische Menschrechtskonvention  Art. 6 II EMRK;

– Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte Art. 11;

– Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch

– Haager Landkriegsordnung;
– Besatzungsgesetzen
(Kontrollratsgesetze, Kontrollratsdirektiven, SHAEF- und SMAD Gesetze);

 

 

Mein Recht wird gesetzlich garantiert über:

CPO § 291 – Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.

BGB §§ 823, 824, 826, 829, 830, 839 – Privathaftung auch bei Amtspflichtverletzung

VStGB § 5 – „Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen

                       ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Die Reichsverfassung von 1871 (Stand: 28.10.1918) ist meine staatsrechtliche Grundlage.

 

 

Aus allem Vorgetragenen, resultiert eine damit verbundene privatrechtliche Strafanzeige mit Schadenersatzklage gegen jeden Einzelnen des genannten Personenkreis, die nicht verjährt oder verwirkt.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

Vorname und Familienname

 

 

 

 

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