Erklärung

ehemalige Staatsdiener ohne hoheitliche Befugnisse

Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924 (RGBl. I S. 299) ist nach der Reichsverfassung das bedeutendste Gesetz und die Grundlage für die StPO / ZPO. Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden nur auf die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit und deren Ausübung für Staatsbürger des Staates Deutsches Reich Anwendung.

Auch das Gerichtsverfassungsgesetz der BRdvD besagt:

– Wie Sie aus den Einführungsgesetzen der BRdvD Zivil- (siehe § 13) und Strafprozeßordnung (siehe § 5) entnehmen können bleiben die prozessrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze (und zwar alle) durch die BRdvD Zivil- und Strafprozessordnung unberührt.

Rechtliche Situation in Deutschland: Verfassung (vom Deutschen Reich 1919) ohne Volk (wegen der SHAEF-Gesetze der Alliierten) und Volk ohne Verfassung (Grundgesetz Artikel 146 wurde nach 1990 nicht verwirklicht). Dieses Grundgesetz (umgesetztes Besatzungsrecht), das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Diese überaus wichtige Arbeitsaufgabe für unsere Poolitiker im Jahre 1990 wurde von diesen (absichtlich?) schlichtweg ignoriert. Nun haben wir das Schlamassel. Keine Verfassung, keine Souveränität, keine Rechtsordnung – somit erneute Übergangszeit für gültiges Besatzerrecht für den Bereich Bundesrepublik des vereinten Deutschland (Vorbehaltsrechte der Alliierten wieder in Kraft).

Wie immer größere Teile der Bevölkerung in Deutschland erkennen, wurde der Staat Deutsches Reich mit seinen 17 Reichsländern durch Artikel I § 1 mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 vom 13. 02. 1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 24 ff] in Verbindung mit dem “Punkt 6″ der “Präambel” und den “Artikeln 2 und 4″ des “Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin” vom 25. 09. 1990 [BGBl. II S. 1274 ff] bis zum Friedensvertrag mit dem Staate Deutsches Reich, den Deutschland und damit der Staat Deutsches Reich (geschweige denn die vermeintliche BRD) nicht hat, beschlagnahmt und ist bis zum Friedensvertrag nicht nur eine Kolonie der USA, sondern nach Auffassung einflußreicher Kreise in den Alliierten Besatzungsmächten auch eine Schurkenorganisation. [1]

Selbst das Grundgesetz hat keine Gültigkeit mehr, weil durch die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland definitiv am 18.07.1990 1990 00:00 Uhr MESZ vollständig handlungsunfähig erloschen und untergegangen ist, da seit dem 18.07.1990 deutscherseits unantastbar die in der Fassung zum 08.05.1985 bereinigte Fassung der geltenden Reichsverfassung vom 11.08.1919 gerade im Gebiet des seit dem 18.07.1990 für eine erneute Übergangszeit zu bestehen habenden besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte Bundesrepublik des vereinten Deutschlands, die weder der wiederherzustellende Staat Deutsches Reich, noch Deutschland ist, Anwendung zu finden hat, da die reichverfassungsrechtlich höher gegenüberstehende Rechtsordnung des fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Staates Deutsches Reich die grundgesetzlich niedriger gegenüberstehende Rechtsordnung der Bundesrepublik des vereinten Deutschlands vollständig aufhebt.

Nachdem Gesetze (zum Beispiel deutsche Reichsgesetze, Bundesgesetze, Landesgesetze, aber auch Rechtsverordnungen) verschiedene Entwicklungen nehmen können, können die zu ihrer Beschreibung festzuhaltenden Daten unterschiedlich sein und auch Abwandlungen der Vorlage erfordern. Es ist jedoch international Rechtspraxis, daß mit dem jeweiligen Gesetz ein Geltungsbereich und die Rechtsmaterie definiert wird.

Geltungsbereich bezeichnet für die materiellen Gesetze z.B. auf Bundesebene regelmäßig den Geltungsbereich des Grundgesetzes (also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland), für Landesgesetze das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes. Bei völkerrechtlichen Verträgen sind dies die Vertragsstaaten. Satzungen beschränken sich jeweils auf die Körperschaft, für die die Satzung erlassen wurde.

Rechtsmaterie bezeichnet das betroffene Rechtsgebiet, in das das Gesetz eingreift. Dabei sollte nicht zu sehr differenziert werden. Ein Großteil der erlassenen Gesetze lassen sich dem Verwaltungsrecht zuordnen. Eine zu feine Differenzierung ist von Nachteil, wenn das Gesetz über mehrere Rechtsgebiete hindurch wirkt. Daher sollte keine Trennung zwischen materiellem und formellem Recht vollzogen werden. (siehe dazu: de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Formatvorlage_Gesetz)

Die Reichs-Begriffe werden aus den vermeintlichen BRD Gesetzen deswegen gelöscht, weil die vermeintliche BRD nichts mit Deutschland (Deutsches Reich) zu tun hat. Es werden auch keine Gesetze von Frankreich oder Österreich oder sonst ein Staat zitiert oder erwähnt.

Die meisten Besatzungsgesetze können bzw. müssen mit recht aus den vermeintlichen BRD Gesetzen gelöscht werden. Die Verwaltungsbehörde für die Westsektoren genannt BRD, war nie besetzt. Wie auch?? Sondern das Deutsche Reich ist besetzt.

Die SHAEF Gesetze und Kontrollratsgesetze gelten für das Deutsche Reich. Das war schon immer so und wird auch bis zum Friedensvertrag so bleiben.

Solange dieses Besatzungsrecht hier auf dem deutschen Territorium herrscht, ist auch das Deutsche Reich da. Es wird sogar mit diesem Akt die Handlungsfähigkeit bestätigt und bescheinigt.

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 4, §3

Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.

Mit der Löschung der Reichs-Begriffe, in den v. BRD Gesetzen, wird auch die Exterritorialität der Reichsbürger untermauert.

[1] Wobei unter Deutschland nach der Legaldefinition des SHAEF Gesetz Nr. 52 (Art. VII 9e) nur das Gebiet des Deutschen Reiches nach seinen Bestand vom 31. Dezember 1937 zu verstehen ist. Nachweis: Kontrollratsgesetz Nr.52 – US Lizensnr. US-W-1025

Offensichtlich ignoriert die Justiz und die Gemeinschaft der deutschen Juristen der vermeintlichen BRD die Tatsache, daß das Grundgesetz nach den 4+2-Verhandlungen im Juli 1990 und nach dem Einigungsvertrag den alten Art. 23 “gestrichen” bekam und damit des gesamten Geltungsbereichs beraubt wurde. Der neue Art. 23 schweigt sich über den Geltungsbereich des GG aus; dieser taucht auch an keiner anderen Stelle mehr auf.

Es darf inzwischen vorausgesetzt werden, auf welche Weise diese ominöse “Streichung” erfolgte: Bei den 4+2-Verhandlungen am 17.7.1990 in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem Außenminister der BRD Dietrich Genscher im Beisein der weiteren Außenminister Schewardnadze, Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski “mitgeteilt”, daß der Art. 23 GG per 18.7.1990 0.00 Uhr MEZ “gestrichen” ist. Diese Regelung wurde im Einigungsvertrag dann übernommen, worin das Grundgesetz an sechs Stellen geändert wurde und auch eine neue Präambel bekam.

Am 17.7.1990 hatten sich Meckel und Genscher u.a. mit der polnischen Forderung einverstanden erklärt, daß in der zukünftigen Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein soll – dies forderte Polen, um jegliche Gebietsansprüche Deutschlands auszuschließen.

Der sogenannte Einigungsvertrag wurde nur von der BRD ratifiziert, aber von keinem einzigen der “Siegermächte”, weil insbesondere die gemeinsame Verfassung für beide Teile Deutschlands nicht geschaffen wurde. Auch die vorher zugesicherte “volle Souveränität” durch die Siegermächte wurde nachträglich wieder aufgehoben. Dies läßt sich den einschlägigen Archiven der Gegenwart entnehmen. Auch ist völkerrechtlich betrachtet eine „Einigung“ noch lange keine Wiedervereinigung.

Danach stellt sich die juristische Frage, ob sich das Grundgesetz noch auf einen in diesem selbst bestimmten räumlichen Geltungsbereich erstreckt. Die Präambel spricht zwar davon, daß das Grundgesetz für “das gesamte Deutsche Volk” gelten soll. Dies bezeichnet jedoch keinen territorialen Geltungsbereich.

Die rechtliche Würdigung für den “schlimmsten Fall” ergibt, daß die BRD seit dem 18.7.1990 00:00 MEZ komplett abgeschafft wurde und zwar durch besatzungs-hoheitlichen Akt in der Person James Baker, der für alle “Siegermächte” handelte. Gegen dieses rechtliche Faktum ist bisher noch kein durchschlagendes Gegenargument ersichtlich geworden. Das Grundgesetz, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist und nur durch “faktische Unterwerfung” eine Art Gewohnheitsrecht in der BRD wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als “Ersatzverfassung” wie im alten Art. 23 nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen. Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche BRD nur noch eine nichtstaatliche Organisation.

Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OWiG entfallen, so daß sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher einzustellen, es sei denn, von seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der “normativen Kraft des Faktischen”, “Gewohnheitsrecht” oder ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen den Bürger nicht geeignet.

Da auch die gesamte Rechtsprechung in der BRD auf dem Boden des Grundgesetzes und in der DDR auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.7.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen. Auch dies würde eine Einstellung laufender Verfahren rechtfertigen.

Es braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, welches Recht bei dieser Sachlage überhaupt gilt. Auf jeden Fall gelten die SHAEF-Gesetze der Besatzungsmächte weiter, die neue und weitere Probleme aufwerfen. Einschlägig ist das Gesetz Nr.2, das sich mit der zeitweiligen Schließung von ordentlichen und Verwaltungsgerichten befaßt. Unter Art. V Ziff. 9 ist z.B. angeordnet:

“Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.”

Bisher ist niemand bekannt, der eine solche Zulassung hätte. Die Zulassungsurkunde für Rechtsanwälte schweigt sich darüber aus.

Bei dieser Gesamtsituation ist davon auszugehen, daß das Chaos in der BRD größer ist als eingestanden wird, und dies vor allem in den rechtlichen und den finanziellen Bereichen. Es besteht daher aller Anlaß, die vorstehenden Rechtsfragen verbindlich zu entscheiden, da diese in Zukunft regelmäßig auf den Tisch kommen werden. Eine Einstellung laufender Verfahren würde diese Fragen zwar ausklammern, jedoch kann diese Rechtsunsicherheit nicht ewig so weitergehen.

Alle vermeintlichen Bundesbeamten sind spätestens seit der Löschung ihrer vermeintlichen BRD und ihres vermeintlichen Grundgesetzes vorrangig berechtigt und verpflichtet, schnellstens und als Eilsache von Amts wegen entweder die Erneuerung der Gültigkeit des Grundgesetzes oder eine Verfassung gemäß Art. 146 GG anzustreben, oder wenigstens gemäß Art. 20 (4) GG Widerstand gegen die schuldigen Haupttäter der Gesetzlosigkeit der real existierenden BRD zu leisten! Denn das BBG (Bundesbeamtengesetz) legt genau das, sogar ausdrücklich für das Deutsche Reich bzw. sein Gebiet in den Grenzen von 1937, fest (Auszüge): Und das Bundesbeamtengesetz der BRdvD besagt: Beachte: Durch die Streichung des Artikel 23 GG und der dadurch verursachten juristischen Löschung des Grundgesetzes ist natürlich auch der Artikel 34 GG nicht mehr existent (Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat).

Hinweis zur Niederlegung des Beamtenverhältnisses:

Hiermit lege ich: Name, Anschrift, Telefon meinen Dienst als Beamter nieder, da mir gem 2 BvF 1 /73 jegliche hoheitliche Handlungen verboten sind. Eine strafbare Handlung wäre für mich daraus unabdingbar und zweifelsfrei erkennbar. Ich halte mich bis zur juristischen, völkerrechtlichen Klärung unter obiger Anschrift auf und stehe selbstverständlich für Notfälle sofort zur Verfügung.

Beamter

Unterschrift

Weder die BRD noch die BRdvD waren jemals ein Staat nach klassischer völkerrechtlicher Definition und haben auch nicht die Spur einer Teilidentität oder gar Identität mit dem Deutschen Reich, auch von Rechtsnachfolger kann nicht die Rede sein, immer nur von Treuhänder im Auftrag der Alliierten. Leider hat dieser Treuhänder immer mehr kriminelle Energie entwickelt und unter den Augen und mit Duldung der Alliierten dem Tatbestand des Raubes immer offener gefrönt. Auch hat das von den Alliierten geduldete Konstrukt BRdvD keinerlei Befugnis, eine Staatsbürgerschaftsurkunde an seine Bürger auszustellen. Dafür gibt es keinerlei völkerrechtliche Basis. Kanzler oder Kanzlerin dieser BRdvD müssen immer noch nach Amtsantritt beim US-Präsidenten die Kanzlerakte unterschreiben (fehlende Souveränität der Entscheidungen).

Im Rechtsberatungsgesetz (RBerG – vom 13.12.1935; RGBl. I 1478) in der gültigen Fassung vom 21.6.2002 heißt es: Artikel 1 (1)

„Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheit, darf geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.”

Im § 8 wird dann fortgeführt:

„Ordnungswidrig handelt, wer 1. fremde Rechtsangelegenheit geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen”

und wer erteilt nun diese ersehnte Erlaubnis? (saar-echo.de/de/prt.php?a=31933 )

Artikel 5 des RBerG:

„Die Ausführungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz erlassen.”

Damit bedarf auch jeder in Deutschland tätige Richter für seinen Amtsantritt oder seine Amtsausübung die Bestätigung vom Reichsminister der Justiz.

Im RBerG mit dem Aktualitätsstand vom 12.5.2004 ist keine Rede von irgendeinem „BRDJustizminister, Staatsanwalt, Richter oder einer anderen juristischen Person der BRD”. Warum wohl? Weil es eben keinen “BRD-Staat” gibt. Unter diesem Aspekt betrachtet, hat keine der vorgenannten Personen das Recht, einen Titel als Staatsanwalt, Richter oder sonstigen Amtstitel zu tragen.

Die ehemaligen Richter und der BRD hatten Gelegenheit ab dem 18.07.1990 Ihren Richter-Eid auf die Reichsverfassung mit gleichzeitiger Annahme des Kontrollratsgesetzes Nr. 2 zu erneuern und somit Reichsrichter zu werden. Nur hätten Sie sich ab diesen Tag nicht mehr an der bequemen BRDEinnahmequelle bedienen können. Also haben diese BRD Richter es bleiben lassen.

– Rechtsvergleiche sind wichtig für rechtliche Orientierung

– Rechtsebenen für Deutschland

Völkerrecht (12 Haager Friedensabkommen 1907, DR 1910) Grundbuch des Staatsrecht
Kriegsrecht
Besatzungsrecht (Hauptbesetzender, Alliierter)
Reichsverfassung mit Reichsrecht (Weimarer Verfassung)
Rechtsordnung eines Reichslandes z.B. Freistaat Bayern
Bundesrecht in WBZ und bis 18.07.1990 DDR-Recht in SBZ (vorübergehende Rechtsordnung für umgesetztes Besatzungsrecht lt. Haager LKO, auch von SU und USA unterzeichnet)
Reichsverfassung mit Reichsrecht ab 19.07.1990 in ehemaliger SBZ (Mitteldeutschland) unter Hoheit der Alliierten X)
vorübergehende Gültigkeit von Landesrecht der Staaten, die die ehemaligen Ostgebiete des Deutschen Reichs verwalten (Polnisch, Russisch, Litauisch, Französisch und Tschechisch besetzte Gebiete und die Ostmark)
Reichsverfassung mit Reichsrecht in Neuschwabenland
X ) Es ist zu beachten, daß die SU nicht mehr existiert und die GUS nicht in die SU Rechte eingetreten ist. Daher ist und war es nicht möglich BRDRecht / Besatzungsrecht der WBZ in der SBZ zur Anwendung zu bringen. Wohlgemerkt wir reden hier nicht vom faktischen sondern vom rein juristischen Stand der Dinge. Aus dieser Betrachtungsweise ergibt sich, daß in der SBZ die Reichsverfassung Stand 1945 mit allen NS Gesetzen gilt.

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Musterschreiben

Forderung Nachweis hoheitlicher Befugnisse

Damit haben vermeintliche Richter und Beamte der vermeintlichen Bundesrepublik Deutschland keine Legitimation einer Amtshandlung gegenüber Staatsbürgern des Deutschen Reichs. Diese können bei Amtshandlungen die rechtliche Legitimation der jeweiligen Amtsperson nach folgendem Muster abverlangen und sich somit vor rechtswidrigen Übergriffen schützen:

1. Ich bitte Sie persönlich um Mitteilung, welche Legitimation Sie besitzen, eine Amtshandlung durchzuführen.

2. Ich fordere Sie hiermit auf, mir die rechtliche Grundlage zu nennen, die Ihnen hierfür als Voraussetzung dient, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (Artikel 23 alte Fassung) von den Alliierten in den 4 + 2 Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker als damaligem Außenminister der USA kraft Alliiertem Vorbehaltsrecht für ungültig erklärt wurde.

3. Dies wurde per Gesetz vom Bundestag am 25.09.1990 bestätigt (BGBl. II, S. 885) und erlangte Rechtsgültigkeit am 29.09.90 (vgl. Grundgesetzänderungen). Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen und Sie handeln als Privatperson. Wenn Sie diese Sachlage außer acht lassen, handeln Sie völkerrechtswidrig nach Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Somit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz, amtliche Handlungen durchzuführen.

Ich erwarte eine Legitimation Ihrerseits mit einer dezidierten Stellungnahme zu den aufgeführten Gesetzesquellen innerhalb von 4 Wochen. Sollten Sie die vorgebrachten fehlenden gesetzlichen Grundlagen für Ihr Handeln nicht widerlegen können, handeln Sie als Privatperson und machen sich somit strafbar. Ich habe bei “meinem” “Amtsgericht” KEINEN ANTRAG gestellt, mich der Herrschaftsgewalt der Justiz der vermeintlichen BRD unterwerfen zu dürfen.

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